Als erfahrene Architekten entwerfen, planen und realisieren wir die unterschiedlichsten Bauaufgaben mit den Tätigkeitsschwerpunkten:

  • Wohnungsbau
  • Gewerbe- und Industriebau
  • Altbausanierungen
  • energetische Sanierungen
  • ökologisches Bauen
  • individuelle Einbaumöbel
  • Termin- & Kostenmanagement
  • Fördermittelberatung

Ablauf einerPlanung

Wer sich ein individuelles Haus wünscht oder eine bestehende Immobilie umbauen möchte, sollte einen Architekten hinzuziehen. Als Experte kann dieser den Bau in den unterschiedlichen Phasen begleiten und die Wünsche des Bauherrn fachlich korrekt umsetzen. Architekten teilen ihre Dienstleistungen in neun so genannte Leistungsphasen ein, die wie die Architektenhonorare in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt sind. Der Bauherr kann dabei die Planung vollständig oder auch in Teilen an den Architekten vergeben. Je nach Wunsch und Budget des Bauherrn kann der Architekt dann auch Vorbereitung, Koordination und Überwachung der Baumaßnahme übernehmen.

Schritt 1: Grundlagenermittlung

Am Anfang eines jeden Bauprojektes steht die Grundlagenermittlung. In den ersten Gesprächen mit dem Bauherrn werden dessen Vorstellungen erfasst und präzisiert. Nach Klärung der Aufgabenstellung und des Leistungsbedarfs werden so die Größe und der grobe Zuschnitt der Immobilie festgelegt. Wesentlicher Bestandteil ist hierbei den finanziellen Rahmen für die Baumaßnahme abzustecken.

Schritt 2: Vorplanung

In dieser Leistungsphase gilt es die ermittelten Vorstellungen und Wünsche des Bauherrn skizzenhaft zu Papier zu bringen. Die Darstellungen müssen nicht maßstabsgerecht sein, aber dem Bauherrn ein Bild über die Gestaltung und die Größenverhältnisse des geplanten Gebäudes verschaffen. Der Architekt kann dabei Anregungen und Ratschläge bezüglich Baurecht, Kosten, Statik, Haustechnik sowie Energie- und Ökoeffizienz einbringen.

Schritt 3: Entwurfsplanung

Der Entwurf ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu Ihrem Architektenhaus mit dem Ziel die endgültige Planungskonzeption zeichnerisch darzustellen. In diesem Zusammenhang klärt der Architekt sämtliche Fragen rund um den Bau, wie etwa die genaue Funktion, städtebauliche und gestalterische Aspekte und ganz wichtig: die Kosten. In Vorbereitung des Bauantrags werden die Behörden im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Entwurfs eingebunden.

Schritt 4: Genehmigungsplanung

In dieser Leistungsphase werden alle Unterlagen anhand der baurechtlichen Bestimmungen zu einem Bauantrag zusammengestellt und beim zuständigen Bauamt zur Genehmigung eingereicht.

Zur Erstellung der Pläne und Berechnungen ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (in Thüringen ein Architekt oder Bauingenieur) erforderlich. Zur Klärung von (wichtigen) Einzelfragen kann vor einem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage gestellt werden.

Schritt 5: Ausführungsplanung

Grundlage für die Ausführung auf der Baustelle sind detaillierte Ausführungs- und Detailzeichnungen, die auf den Entwurfs- und Bauantragsplänen aufbauen. Hier fließen z. B. auch die Angaben aus der Statischen Berechnung und den Fachplanungen (z. B. Elektro und Heizung) ein. Die Ausführungspläne werden in Maßstäben von 1:50 und größer mit allen notwendigen Einzelangaben und Erläuterungen gezeichnet, die von den Handwerkern benötigt werden.

Schritt 6 & 7: Ausschreibung und Vergabe

Die Bauleistungen werden vom Architekten genau definiert und in einer Ausschreibung zusammen gefasst. Die sogenannten Leistungsverzeichnisse werden dann an die Bauunternehmer verschickt, damit diese ihre Kostenangebote abgeben können. Der Architekt prüft im Anschluss die eingegangenen Angebote und berät den Bauherrn bei der Wahl der Handwerker. Hierzu wird unter anderem ein Preisspiegel für die einzelnen Positionen erstellt, der die Unterschiede der Kostenangebote einzelner Firmen deutlich macht. Am Ende verhandelt der Architekt das Angebot und erstellt einen detaillierten Bauvertrag. Bei diesen Leistungen handelt es sich um die Leistungsphasen 6 und 7 nach HOAI.

Schritt 8: Bauleitung

In dieser Phase wird der eigentliche Hausbau vollzogen. Der Architekt überwacht hier die Arbeit der Handwerker und prüft die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie dem Zeitplan. Er muss die Baustelle und die dort tätigen Unternehmen gezielt koordinieren, damit das Bauwerk termingerecht und frei von Mängeln ausgeführt wird. Zudem werden die eingehenden Handwerkerrechnungen geprüft und freigegeben.

Schritt 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Diese letzte Leistungsphase des Architekten dient der Betreuung des fertigen Objekts. Der Architekt nimmt dazu eine Objektbegehung vor und stellt die Mängel vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen fest. Sollten Mängel vorliegen, macht der Architekt die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem entsprechenden Bauunternehmen geltend und überwacht die veranlasste Mängelbeseitigung.